Scheidungsfolgen: Übergang des Wohnförderkontos bei vorheriger Aufgabe der Selbstnutzung Stephan Bischoff Allgemein 2. Januar 2026 Grundsätzlich geht das Wohnförderkonto auf den anderen Ehegatten über, wenn im Rahmen der Scheidungsfolgen der Eigentumsanteil des Zulageberechtigten an der Wohnung auf den anderen Ehegatten übergeht. Mehr zum Thema ‚Altersvorsorge’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest