FG Münster: Widerruf der Bestellung als Steuerberater bei Angestelltentätigkeit für Bistum Stephan Bischoff Allgemein 5. Januar 2026 Das FG Münster hat entschieden, dass eine Tätigkeit als Angestellter der Finanzverwaltung ist stets mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar ist. Mehr zum Thema ‚Steuerberater’…Mehr zum Thema ‚Widerruf’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest