Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: EU-Beihilferecht als Rückforderungsgrund bei Corona-Wirtschaftshilfen Stephan Bischoff Allgemein 3. Dezember 2025 Das OVG Münster hat entschieden, dass die Gewährung von November- und Dezemberhilfen gegen EU-Beihilferecht verstoßen kann, wenn die bewilligte Summe deutlich über dem zur Liquiditätssicherung Erforderlichen liegt. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest