Ordnungsgeldverfahren: Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 Stephan Bischoff Allgemein 22. Dezember 2025 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird. Mehr zum Thema ‚Jahresabschluss’…Mehr zum Thema ‚Offenlegung’…Mehr zum Thema ‚Handelsgesetzbuch (HGB)’…Mehr zum Thema ‚Kapitalgesellschaft’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest