BFH: Festsetzungsfrist beginnt erst mit Erklärungseinreichung Stephan Bischoff Allgemein 1. Dezember 2025 Wird eine Schenkung gegenüber dem Finanzamt angezeigt und nachfolgend – in einem anderen Jahr – die angeforderte Schenkungsteuererklärung eingereicht, beginnt die Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Jahres der Erklärungseinreichung. Mehr zum Thema ‚Schenkungssteuer’…Mehr zum Thema ‚Steuererklärung’…Mehr zum Thema ‚Festsetzungsverjährung’…Mehr zum Thema ‚Festsetzungsfrist’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest