Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Höheres Haftungsrisiko wegen Mitwirkungspflichten bei Überbrückungshilfen Stephan Bischoff Allgemein 8. Oktober 2025 Das VG Gelsenkirchen hat klargestellt, dass Unternehmen ihre Mitwirkungspflichten durch prüfende Dritte erfüllen müssen. Versäumnisse führen zur vollständigen Ablehnung – mit direkten Folgen für Schlussabrechnungsverfahren. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest