Sächsisches FG: Rechtsbehelfsbelehrung bei nicht wortlautgemäßer Wiedergabe Stephan Bischoff Allgemein 31. Oktober 2025 Das Sächsische FG hat in einem Fall entschieden, in dem § 122 AO in einer Rechtsbehelfsbelehrung nicht wortgemäß wiedergegeben wurde. Mehr zum Thema ‚Rechtsbehelfsbelehrung’…Mehr zum Thema ‚Einspruch’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest