BFH: Tätigkeitsstätte im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnis Stephan Bischoff Allgemein 6. Oktober 2025 Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte i. S. d. § 9 Abs. 4 Satz 1 bis 3 EStG beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht. Mehr zum Thema ‚Fahrtkosten’…Mehr zum Thema ‚Erste Tätigkeitsstätte’…Mehr zum Thema ‚Reisekosten’…Mehr zum Thema ‚Leiharbeit’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest