BFH: Keine (Pflicht-)Veranlagung bei Antrag auf Günstigerprüfung Stephan Bischoff Allgemein 6. Oktober 2025 Der Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG entfaltet keine anlaufhemmende Wirkung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, wenn er zusammen mit Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 AO gestellt wird. Mehr zum Thema ‚Einkommensteuererklärung’…Mehr zum Thema ‚Festsetzungsfrist’…Mehr zum Thema ‚Günstigerprüfung’…Mehr zum Thema ‚Einkünfte aus Kapitalvermögen’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest