BFH: Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastung Stephan Bischoff Allgemein 20. Oktober 2025 Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen. Mehr zum Thema ‚Verdeckte Gewinnausschüttung’…Mehr zum Thema ‚Miete’…Mehr zum Thema ‚Außergewöhnliche Belastung’…Mehr zum Thema ‚Behinderung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest