Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Wahlrechte und Sachverhaltsinformationen spätestens im Schlussabrechnungsverfahren Stephan Bischoff Allgemein 3. September 2025 Wer Wahlrechte bei Corona-Hilfen nicht rechtzeitig ausübt, verliert sie endgültig. Gleiches gilt für Sachverhaltsargumente. Das VG Düsseldorf zeigt in seinem aktuellen Urteil, dass es nach dem Schlussbescheid zu spät dafür ist. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest