Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Formfalle E-Mail: Vorsicht bei Widersprüchen gegen Überbrückungshilfe-Bescheiden Stephan Bischoff Allgemein 24. September 2025 Das VG Hamburg hat klargestellt, dass ein per einfacher E-Mail erhobener Widerspruch formunwirksam ist. Diese Rechtsprechung betrifft auch Überbrückungshilfen. Steuerberater müssen aufpassen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Mehr zum Thema ‚Coronavirus’…Mehr zum Thema ‚Widerspruch’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest