Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: E-Mail-Zugang bei Coronahilfen: Beweislast liegt bei der Behörde Stephan Bischoff Allgemein 10. September 2025 Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stärkt die Position von Antragstellern bei Coronahilfen: Bewilligungsstellen müssen den Zugang ihrer E-Mails nachweisen. Was bedeutet das für Ihre Praxis? Mehr zum Thema ‚Coronavirus’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest