Niedersächsisches FG: Änderungsbefugnis bei Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten Stephan Bischoff Allgemein 19. September 2025 Das Niedersächsische FG hat zur Änderungsbefugnis nach § 175b Abs. 1 AO bei zutreffender Berücksichtigung der ursprünglich übermittelten Daten entschieden. Mehr zum Thema ‚Steuerbescheid’…Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Rente’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest