Innehaben einer Wohnung: Doppelte Haushaltsführung bei Bewohnen einer eigenen Etage im Elternhaus Stephan Bischoff Allgemein 24. März 2025 Ein eigener Hausstand am Ort des Lebensmittelpunkts eines alleinstehenden Arbeitnehmers kann unter Umständen auch dann unterhalten werden, wenn der Ersthausstand oder Haupthausstand gemeinsam mit den Eltern oder einem Elternteil geführt wird. Mehr zum Thema ‚Doppelte Haushaltsführung’…Mehr zum Thema ‚Werbungskosten’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest