FG Münster: Mieterstrom als eigenständige Hauptleistung Stephan Bischoff Allgemein 18. März 2025 Die Lieferung von Mieterstrom ist eine eigenständige Hauptleistung, sodass Vermieter beim Kauf einer Photovoltaikanlage die Vorsteuer abziehen können. So hat das FG Münster entschieden. Mehr zum Thema ‚Strom’…Mehr zum Thema ‚Lieferung’…Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest