FG Münster: Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG Stephan Bischoff Allgemein 21. März 2025 Vor dem FG Münster stritten die Beteiligten für Zwecke der Feststellung des Grundsteuerwerts darüber, ob eine öffentliche, von der Grundsteuer befreite Wegefläche im Sinne des § 4 Nr. 3 Buchst. a GrStG vorliegt. Mehr zum Thema ‚Grundsteuer’…Mehr zum Thema ‚Grundstück’…Mehr zum Thema ‚Steuerbefreiung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest