FG Baden-Württemberg: Geburt des Kindes im Drittausland Stephan Bischoff Allgemein 25. März 2025 Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein im Ausland geborenes Kind erst mit tatsächlichem Aufenthalt im Inland einen inländischen Wohnsitz begründet. Mehr zum Thema ‚Kindergeld’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest