BFH Pressemitteilung: Bewertung der Anteile an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer Stephan Bischoff Allgemein 6. Februar 2025 Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann ein pauschaler Holdingabschlag nicht abgezogen werden. Mehr zum Thema ‚Schenkungssteuer’…Mehr zum Thema ‚Bewertung’…Mehr zum Thema ‚Anteilsübertragung’…Mehr zum Thema ‚Kapitalgesellschaft’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest