BayLfSt: Wesentliche Betriebsgrundlage bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Stephan Bischoff Allgemein 21. Januar 2025 Das Bayerische Landesamt hat sich in einer Verfügung mit der Frage auseinandergesetzt, wann aus Sicht der Finanzverwaltung von einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ausgegangen werden kann. Mehr zum Thema ‚Land- und Forstwirtschaft’…Mehr zum Thema ‚Teilbetrieb’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest