BMF: Pflichten für Zahlungsdienstleister nach § 22g UStG Allgemein 5. Januar 2024 Die Finanzverwaltung hat zu den besonderen Pflichten für Zahlungsdienstleister nach § 22g UStG, die mit dem Jahressteuergesetzes 2022 eingeführt wurden, Stellung genommen. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest