BMF: Ort der sonstigen Leistung bei der Schadensregulierung Allgemein 5. Januar 2024 Die Finanzverwaltung äußert sich zum Ort der sonstigen Leistung i. S. d. § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 UStG bei der Schadensregulierung. Mehr zum Thema ‚Umsatzsteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest