FG Münster: Passive Entstrickung führt nicht zur Besteuerung Allgemein 4. November 2022 Das FG Münster hat klargestellt, dass eine DBA-Änderung nicht zur Verwirklichung des Entstrickungstatbestands nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führt. Mehr zum Thema ‚Doppelbesteuerungsabkommen’…Mehr zum Thema ‚Kommanditist’…Mehr zum Thema ‚Kommanditgesellschaft’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest