BMF: Neufassung des AEAO zu § 233a Allgemein 4. November 2022 Die Finanzverwaltung hat den AEAO zu § 233a neugefasst. In einem umfangreichen BMF-Schreiben wurde die Neufassung veröffentlicht. Mehr zum Thema ‚Abgabenordnung’…Mehr zum Thema ‚Zinsen’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest