Teil 1 – Neues Schreiben zur Bauabzugsteuer Allgemein 20. September 2022 Das BMF hat seine Aussagen zum Steuerabzug bei Bauleistungen partiell überarbeitet. Für die Praxis relevant sind insbesondere die neuen Aussagen zu Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG. Mehr zum Thema ‚Bauleistung’…Mehr zum Thema ‚Steuerabzug’…Mehr zum Thema ‚Bauunternehmen’…Mehr zum Thema ‚Freistellung’…Mehr zum Thema ‚Bescheinigung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest