FG Berlin-Brandenburg: Anwendung des § 52d FGO auf Rechtsanwaltsgesellschaft Allgemein 20. September 2022 Das FG Berlin-Brandenburg hat klargestellt, dass § 52d FGO bereits seit dem 1.1.2022 auch auf Rechtsanwaltsgesellschaften anzuwenden ist. Mehr zum Thema ‚Klage’…Mehr zum Thema ‚Rechtsanwalt’…Mehr zum Thema ‚Finanzgerichtsordnung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest