FG Baden-Württemberg: Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 DSGVO muss nachgewiesen werden Allgemein 2. September 2022 Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Kläger einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach Art. 82 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) begründende Verletzung nachweisen muss. Mehr zum Thema ‚Datenschutz-Grundverordnung’…Mehr zum Thema ‚Schmerzensgeld’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest