BMF: Beihilferechtliche Sicht zur Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Allgemein 2. September 2022 Das BMF-Schreiben v. 18.9.2020 zur Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG wurde geändert. Mehr zum Thema ‚Land- und Forstwirtschaft’…Mehr zum Thema ‚Einkommensteuer’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest