FG Baden-Württemberg: Keine Darlegungspflicht für Ermessungserwägungen gegenüber dem Drittschuldner Allgemein 31. August 2022 Drittschuldner können keine Ermessensfehler hinsichtlich des Erlasses einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung geltend machen. So entschied das FG Baden-Württemberg. Mehr zum Thema ‚Pfändung’…Mehr zum Thema ‚Vollstreckung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest