FG Baden-Württemberg: Kein Vorsteuerabzug aus Leistungen für private Interessen des Geschäftsführers Allgemein 30. August 2022 Das FG Baden-Württemberg hat klargestellt, dass kein Vorsteuerabzug einer Kapitalgesellschaft aus Leistungen für private Interessen ihres Geschäftsführers und dessen Ehefrau gewährt wird. Mehr zum Thema ‚Vorsteuerabzug’…Mehr zum Thema ‚Sanierung’… Beitrag teilen: Drucken (Wird in neuem Fenster geöffnet) Drucken Auf WhatsApp teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) WhatsApp Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf LinkedIn teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) LinkedIn Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Auf Pinterest teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Pinterest