Erhöhte Pauschale: 7,5 Millionen Pendler mit Arbeitsweg von über 20 Kilometern

In der Debatte über steigende Benzinpreise und die CO2-Abgabe wird immer wieder auf die Entlastung von Vielfahrenden durch die Pendlerpauschale verwiesen. Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat auf Basis der Daten aus den Steuererklärungen berechnet, wie viele Pendler für ihren Arbeitsweg zumindest teilweise das Auto nutzen. Demnach gaben im Jahr 2017 rund 18,4 Millionen Pendler an, mindestens einen Teil der Strecke zur Arbeit mit dem Auto zu fahren. Das entsprach einem Anteil von 88 Prozent.

Die Pendlerpauschale sei im Rahmen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung zum Jahresbeginn 2021 von 30 Cent auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer angehoben worden, um gerade Pendler mit langen Arbeitswegen zu entlasten, erläutert das Bundesamt. Sie könne unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel geltend gemacht werden. 2017 hatten laut Destatis 7,5 Millionen Pendler einen Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern. Nach eigenen Angaben legten sie dabei eine Strecke von insgesamt rund 27 Milliarden Kilometern zurück. 13,4 Millionen Pendler hätten den Daten aus den Steuererklärungen zufolge einen Arbeitsweg von höchstens 20 Kilometern zurückzulegen.

Dabei komme das Auto bei kürzeren Arbeitswegen etwas häufiger zum Einsatz als bei längeren: Pendelnde mit einem Arbeitsweg bis zu 20 Kilometern hätten zu gut 90 Prozent angegeben, teilweise das Auto zu nutzen. Bei Pendelnden mit einem Weg zur Arbeit von mehr als 20 Kilometern seien es 83 Prozent gewesen. Allerdings seien nur die Fälle erfasst worden, bei denen die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro liegen. Dieser Wert werde bei kurzen Arbeitswegen, die sich leicht zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen lassen, häufig nicht erreicht. Übers ganze Jahr betrachtet, legten die Autopendler laut Destatis im Schnitt eine Strecke von 3.434 Kilometern zurück, das ergebe eine Gesamtstrecke von rund 63 Milliarden Kilometern. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurde für die dargestellten Ergebnisse die Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2017 ausgewertet. Diese Statistik sei aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Statistisches Bundesamt, PM vom 16.06.2021