Die Steueridentifikationsnummer soll ein „einheitliches nicht-sprechendes Identifikationsmerkmal“ werden, mithilfe derer Behörden auf bei anderen Behörden vorliegende Personendaten zugreifen können. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag am 28.01.2021 zugestimmt. Mit dem Gesetzesbeschluss soll in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Länder eine Identifikationsnummer eingeführt werden, mit der „gewährleistet wird, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden“.
Zur eindeutigen Zuordnung in diesen Registern soll die Steueridentifikationsnummer als einheitliches Identifikationsmerkmal eingeführt werden. Die zur Identifikation erforderlichen personenbezogenen Daten in diesen Registern würden öffentlichen Stellen, die diese für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, „aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt“, so die Bundesregierung. Für die Transparenz werde ein „Datencockpit“ aufgebaut, das eine einfache und zeitnahe Übersicht über zwischen Behörden vorgenommenen Datenübermittlungen ermöglicht.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, trägt die eindeutige Identifikation und die Bereitstellung qualitätsgesicherter personenbezogener Daten dazu bei, die Ziele des Onlinezugangsgesetzes zu erreichen. Bei Kontakten mit der Verwaltung müssten Bürger regelmäßig grundlegende Daten wie Adresse oder Familienstand immer wieder angeben oder bestimmte Dokumente wie etwa die Geburtsurkunde vorlegen. Diese Aufwände ließen sich minimieren, wenn die jeweilige Behörde die Basisdaten zu einer natürlichen Person über die neu geschaffene Registermodernisierungsbehörde direkt abrufen kann.
Deutscher Bundestag, PM vom 29.01.2021