Digitale Rentenübersicht: Besserer Durchblick bei Rentenbescheiden

Die Bundesregierung will die Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation verbessern und die Sozialversicherungswahlen modernisieren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/23550) vorgelegt, der unter anderem die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht vorsieht.

Derzeit seien die von vielen Anbietern der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge zur Verfügung gestellten Renteninformationen sehr unterschiedlich und nur bedingt geeignet, einen Überblick über die bereits erreichten oder erreichbaren Vorsorgeleistungen zu erhalten. Das Angebot der Digitalen Rentenübersicht solle einen Anreiz setzen, sich intensiver mit der eigenen Altersvorsorge zu beschäftigen, heißt es im Gesetzentwurf. Bezüglich der Sozialversicherungswahlen ist vorgesehen, die Rahmenbedingungen für die Ausübung eines Ehrenamtes in der Sozialversicherung zu verbessern. Außerdem solle die Bedeutung der Selbstverwaltung und der SV-Wahlen durch bessere Information und mehr Transparenz stärker ins Blickfeld der Arbeitgeber und Versicherten gerückt werden.

Bei der Rehabilitation soll das „offene Zulassungsverfahren“, wie es die Träger der Rentenversicherung bisher praktizieren, reformiert werden. Ziel ist es, Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung bei der Beschaffung medizinischer Rehabilitationsleistungen durch die Träger der Rentenversicherung zu verbessern. Neben dem Wunsch- und Wahlrecht des versicherten Rehabilitanden sollen die Selbstverwaltung der Rentenversicherung und die Interessen der Rehabilitationseinrichtungen gestärkt werden.

Darüber hinaus soll der Anspruch auf Übergangsgeld gegen den Träger der Rentenversicherung weiterentwickelt werden, sodass die Höhe des Übergangsgeldes in angemessenem Verhältnis zum Umfang der in Anspruch genommenen Leistung zur Prävention und Teilhabe steht.