Vermögensabgabe: Allenfalls hypothetische Erwägung

Die Einführung einer einmaligen Vermögensabgabe ist weder Gegenstand des Koalitionsvertrages noch einer anderen Vereinbarung zwischen den Koalitionsparteien. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/19410) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/19052) mit, die sich nach der Haltung der Regierung zur Forderung der SPD-Parteiführung nach einer einmaligen Vermögensabgabe zur Bewältigung der finanziellen Belastungen der Corona-Krise erkundigt hatte. Die Frage nach etwaigen Überlegungen stelle vor diesem Hintergrund eine hypothetische Erwägung dar, wozu die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung nehme, heißt es in der Antwort weiter.

Deutscher Bundestag, PM vom 02.06.2020