Sehr geehrte Mandanten,
als Subventionsinstrument ist eine Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau geschaffen worden. Sind die Voraussetzungen gegeben, kann in den ersten vier Jahren eine fünfprozentige Sonderabschreibung zuzüglich zur normalen Abschreibung in Anspruch genommen werden. Im Ergebnis können so innerhalb von vier Jahren 28% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Abzug gebracht werden.
Die Anschaffungs- oder Baukosten dürfen maximal bis zu 3.000 Euro pro qm Wohnfläche betragen. Zudem ist die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung auf 2.000 Euro pro qm Wohnfläche begrenzt. Dennoch kann sich die Sonderabschreibung lohnen. Dies gilt erst recht, wenn die Immobilie nach Ablauf der Veräußerungsfrist von zehn Jahren wieder steuerfrei verkauft werden soll.
Aber aufgepasst: Auch wenn eine zehnjährige Fremdvermietung Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, ist dieser Zeitraum nicht identisch mit der Veräußerungsfrist. Letztere errechnet sich anhand des Zeitraums zwischen notariellem Kauf- und Verkaufsvertrag. Die zehnjährige Fremdvermietung beginnt hingegen mit Fertigstellung des Objektes und läuft dann noch die darauffolgenden neun Kalenderjahre.
Es kann daher passieren, dass eine steuerfreie Immobilienveräußerung möglich ist, jedoch der Mindestvermietungszeitraum der Sonderabschreibung noch läuft. Eine Veräußerung würde dann zur verzinslichen Rückgängigmachung der Sonderabschreibung führen. Dies sollte man daher im Auge haben.