Die Kaufprämie für Elektroautos (so genannter Umweltbonus) wird bis Ende 2020 verlängert. Dies hat das Bundeswirtschaftsministerium entschieden. Die Prämie habe sich in der Praxis bewährt, erläutert Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Die Zahl der Anträge steige stetig – „zwar langsamer, als wir das erhofft hatten, aber umso wichtiger ist es, Kontinuität bei der Förderung zu gewährleisten“.
Die Nachfrage hänge am Angebot. Die Anzahl der E-Modelle, die im Markt verfügbar seien, wachse, aber hier sei die Industrie gefragt, noch bessere Angebote zu machen. Gleichzeitig müsse die Ladeinfrastruktur kontinuierlich weiter ausgebaut werden, um der Elektromobilität in Deutschland auf breiter Front zum Durchbruch zu verhelfen, so Altmaier. Elektroautos stünden nicht nur im Zentrum einer nachhaltigen Mobilität. International erfolgreiche E-Autos seien auch entscheidend für den zukünftigen Erfolg der deutschen Autoindustrie und damit für Arbeitsplätze in Deutschland.
Die Kaufprämie wird laut Bundeswirtschaftsministerium in ihrer bestehenden Form, also mit identischen Fördersätzen, bis Ende Dezember 2020 fortgeführt. Die hierfür notwendige Förderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums werde am 05.06.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gelte dann unmittelbar nach Auslaufen der bisherigen Förderrichtlinie ab 01.07.2019. Die Kaufprämie, die beim Kauf eines neuen Elektroautos gewährt wird, könne auch weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontolle beantragt werden.
Die Kaufprämie wird nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wie bislang in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto müsse einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolge bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro, längstens jedoch bis zum 31.12.2020. Antragsberechtigt seien Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Kommunale Betriebe und Vereine, auf die Neufahrzeuge zugelassen werden.
Neu ist laut Ministerium ein Förderbaustein für den Einbau eines akustischen Warnsystems für blinde und sehbehinderte Menschen. Die Er gänzung erfolge, da Elektrofahrzeuge bei geringen Geschwindigkeiten sehr leise und akustisch kaum wahrnehmbar sind. Die Fördersumme hier betrage pauschal 100 Euro.
Bundeswirtschaftsministerium, PM vom 31.05.2019