Kalte Progression und Kindergeld

Der Bundesrat hat am 10.07.2015 der Erhöhung des Kindergeldes und dem Abbau der kalten Progression zugestimmt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und kann laut Bundesrat wie vorgesehen in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat den Abbau der kalten Progression. Er macht jedoch zugleich darauf aufmerksam, dass die zusätzliche Belastung für die Haushalte von Ländern und Kommunen in der derzeitigen Situation nur mit Mühe tragbar ist. Der Verzicht auf Steuereinnahmen erschwere die notwendige Konsolidierung der Länder- und Kommunalhaushalte. Die Länder betonen, dass der Abbau der kalten Progression eine solide Finanzierung durch eine entsprechende Kompensation für Länder und Kommunen durch den Bund voraussetzt.

Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass sich aus der Kindergelderhöhung im Jahr 2015 Steuerausfälle in Höhe von 820 und ab dem Jahr 2016 von 420 Millionen Euro pro Jahr ergeben. Hiervon entfielen auf die Länder jeweils 57,5 Prozent. Aus den Regelungen des Grundgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes würden sich im Jahr 2015 Ausgleichsansprüche der Länder von 258 und ab dem Jahr 2016 von 387 Millionen Euro ergeben, die im Gesetz jedoch nicht berücksichtigt seien.

Das Gesetz entlastet Steuerzahler und Familien, die mit mehr Geld in 2015 und 2016 rechnen können. Es erhöht den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld, den Kinderzuschlag und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Zudem kommt es zu einer leichten Verschiebung des gesamten Einkommensteuertarifs, um die kalte Progression einzudämmen. Die Maßnahme vermeidet heimliche Steuererhöhungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro jährlich.

Die Kosten des Gesamtpakets – in dem auch die Erhöhung des Kindergeldes um vier Euro in 2015 und nochmals zwei Euro im Jahr 2016 enthalten ist – belaufen sich nach Angaben des Bundesrates auf rund fünf Milliarden Euro.

Bundesrat, PM vom 10.07.2015