Grenzüberschreitende Tätigkeiten: EU-Kommission will Steuerhemmnisse abbauen

Die Europäische Kommission hat am 10.04.2014 zwei öffentliche Konsultationen gestartet und eine Sachverständigengruppe eingerichtet, um Ideen zu sammeln, wie sich Steuerhemmnisse beseitigen lassen, die die grenzüberschreitende Tätigkeit von Personen im Binnenmarkt erschweren.

Die Statistik zeige, dass viele EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat arbeiteten, sich im Ruhestand niederließen oder investierten, erklärt die Kommission zum Hintergrund. Dies könne bedeuten, dass Steuerpflichtige in mehreren Mitgliedstaaten bei der Steuererklärung komplizierte Vorschriften beachten müssten beziehungsweise doppelt besteuert würden.

In der neu eingerichteten Sachverständigengruppe kommen nach Angaben der Kommission Interessenträger zusammen, um sich insbesondere mit Fragen der direkten Steuern zu befassen, die die grenzübergreifende Tätigkeit von Personen im Binnenmarkt erschweren können. Dabei würden vor allem die Einkommenund die Erbschaftsteuern im Mittelpunkt stehen. Sofern notwendig, werde sich die Gruppe aber auch mit anderen Steuerarten beschäftigen, die sich auf die Mobilität von Personen auswirkten, so etwa den Kfz-Steuern oder den Steuern im elektronischen Geschäftsverkehr.

Eine der öffentlichen Konsultationen befasse sich mit den Steuerproblemen von Bürgern, die in einem anderen Mitgliedstaat tätig sind. Behandelt würden unter anderem Fragen zu Problemen, die auftreten, wenn Personen in anderen Mitgliedstaaten arbeiten oder investieren, sowie Fragen zu Maßnahmen, die in bestimmten Mitgliedstaaten bereits in Kraft sind, um die Einhaltung von Steuervorschriften zu vereinfachen. Die andere Konsultation befasse sich mit Problemen im Zusammenhang mit Erbschaftsteuern.

Europäische Kommission, PM vom 10.04.2014