EDITORIAL 08_2014 – „Lappen weg bei Steuerhinterziehung!“

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Lappen weg bei Steuerhinterziehung! So oder so ähnlich fordern Politiker sämtlicher Couleur aktuell mal wieder pressewirksam gegen Steuerhinterzieher vorzugehen. Nicht zuletzt findet sich schon im Koalitionsvertrag die Ankündigung, dass Fahrverbote als eigenständige Sanktion einzuführen sind, wenn für die zu bestrafende Person eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt. Ein Fahrverbot tut immer weh, so der Grundgedanke der Politiker.

Aller Wahrscheinlichkeit nach würde ein Fahrverbot wegen Steuerhinterziehung allerdings Grundrechte verletzen. Speziell das Grundrecht auf Gleichheit vor dem Gesetz. Immerhin würde ein Fahrverbot zu einer sehr unterschiedlichen Bestrafung führen: Steuerpflichtige in städtischen Gebieten wären aufgrund der guten öffentlichen Nahverkehrsangebote wesentlich weniger vom Führerscheinentzug getroffen, als dies bei Steuerhinterziehern in ländlichen Regionen der Fall wäre. Otto-Normal-Bürger, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, könnten sogar in der Existenz bedroht werden. Super-Reiche hingegen können auf einen Chauffeur zurück greifen. Von diesen Unterschieden mal abgesehen: Wie möchte die Politik denn Steuersünder ohne Führerschein bestrafen?

Alles in allem zeigt sich also mal wieder, dass entsprechende Forderungen relativ wenig Substanz bieten. Es wäre daher zu hoffen, dass rechtschaffener verfahren wird. Andernfalls sollte man auch über Fahrverbote nachdenken, wenn es um zum Himmel schreiende Fehler in Legislative und Finanzverwaltung geht. Auch bei Steuerverschwendung müsste es dann eine Bestrafungsmöglichkeit durch Führerscheinentzug geben. Dies könnte dann sogar dazu führen, dass der eine oder andere Stau nicht mehr entsteht.