EDITORIAL 11_2013 – Steuerliche Förderung von Familien

image

ein Thema in den zurückliegenden Wahlkämpfen war die stärkere steuerliche Förderung von Familien. Doch die Pläne stoßen bei Fachleuten auf Kritik, denn die Konzepte kosten Milliarden und bevorzugen Gut- und Spitzenverdiener. Zudem halten die Vorhaben insbesondere Frauen davon ab, nach der Geburt eines Kindes in den Job zurückzukehren. So lautet die Botschaft einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).

In ihren Programmen sprechen sich Politiker dafür aus, das derzeit bestehende Ehegattensplitting zu einer Form des Familiensplittings weiterzuentwickeln. Die Idee kommt aus Frankreich. Bei unseren Nachbarn verteilen die Finanzämter das Familieneinkommen rein rechnerisch nicht nur auf die Ehepartner, sondern auch auf die vorhandenen Kinder. Dadurch sinkt für die Familie insgesamt die Steuerlast. Hierzulande soll es nicht exakt dieses Modell geben, sondern eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags für Kinder von derzeit 7.008 Euro im Jahr auf das Erwachsenenniveau. Dieser Grundfreibetrag beträgt ab dem kommenden Jahr 8.354 Euro. Dazu soll eine Erhöhung des Kindergelds um 35 Euro pro Kind kommen.

Fazit der Untersuchung: Laut DIW entlastet die Reform Familien im Schnitt um 700 Euro, allerdings sehr ungleich verteilt. Geringverdiener hätten nur 300 Euro mehr, Bezieher durchschnittlicher und hoher Gehälter kämen auf bis zu 866 Euro. Leer gingen Familien mit Hartz IV aus, sie würden weder von der Anhebung des Freibetrags noch des Kindergelds profitieren, weil dieses auf ihre Sozialleistungen angerechnet wird. Die Reform kostet die öffentlichen Kassen über sieben Milliarden Euro im Jahr, das Geld würde besser in Kindertagesstätten fließen, so das DIW.

Schreiben Sie einen Kommentar