Stichtag 1.2.2014: Was SEPA für Steuerzahler bedeutet

Auch die Steuerverwaltung wird bis zum 1. Februar 2014 ihre Zahlungsverfahren (Überweisungen, Lastschrifteinzugsverfahren) den Regeln des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) anpassen. Darauf weist jetzt die Oberfinanzdirektion Niedersachsen hin. Dabei kommt es zur Ablösung von Kontonummer und Bankleitzahl durch IBAN und BIC. Schon 2006 wurden die internationalen Kennziffern eingeführt: ƒƒ

  • Bankkontonummer IBAN (International Bank Account Number) und
  • Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code)

Seit einigen Jahren können Steuerpflichtige anstelle der herkömmlichen Kontonummer und Bankleitzahl in den Steuererklärungen IBAN und BIC eintragen, wenn sie mit einer Steuererstattung rechnen.

Auch auf die Ablösung des herkömmlichen Lastschrifteinzugsverfahrens durch das SEPA-Basislastschriftverfahren weist die Oberfinanzdirektion hin. Ab Februar 2014 löst nämlich die SEPA-Lastschrift die nationalen Lastschriftverfahren in den Euro-Ländern endgültig ab. Ebenso wie bei SEPA-Überweisungen werden für SEPA-Lastschriften grundsätzlich IBAN und BIC anstatt Kontonummer und Bankleitzahl benötigt.

Für die Zahler ist die Umstellung auf die SEPA-Basislastschrift mit keinerlei Aufwand verbunden. Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist das Mandat, das die Zustimmung des/der Zahlungspflichtigen gegenüber der Finanzverwaltung zum Einzug fälliger Forderungen mittels Lastschrift und die Weisung an den Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) zur Einlösung durch Belastung des Zahlungskontos enthält.

Nach einer Änderung der Geschäftsbedingungen der Banken (Zahlungsdienstleister) zum 9. Juli 2012 können die einmal erteilten Einzugsermächtigungen auch für den Einzug von SEPA-Basislastschriften genutzt werden. Damit jedoch nicht alle Steuerpflichtigen, die dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt haben, ein – im Rahmen von SEPA-Basislastschrift erforderliches – Mandat erteilen müssen, gibt es eine sog. Kontinuitätsregelung.

Deshalb werden bestehende gültige Einzugsermächtigungen in SEPABasislastschrift- Mandate umgewidmet werden. Hierüber werden alle betroffenen Steuerpflichtigen rechtzeitig vor dem 1. Februar 2014 durch ein besonderes Mitteilungsschreiben informiert.

Hinweis: Weitere Informationen erhalten Steuerpflichtige unter der Internetadresse www.sepadeutschland.de

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