Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Ab September Pflicht zu elektronischer Übermittlung mit Sicherheitszertifikat

Arbeitgeber und Unternehmer müssen spätestens ab 01.09.2013 ihre Lohnsteuer-Anmeldungen und ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nicht nur elektronisch, sondern auch mit Hilfe eines Sicherheitszertifikats ans Finanzamt übermitteln. Hierauf weist die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz hin. Die authentifizierte, also eindeutig einem Unternehmen zuzuordnende Übermittlung sei gesetzlich vorgeschrieben, um größtmögliche Datensicherheit zu gewährleisten.

Die Regelung hierzu bestehe bereits seit 01.01.2013. Es habe aber eine Übergangsfrist gegeben. Diese laufe nun am 31.08.2013 ab. Ab 01.09.2013 seien daher keine Übermittlungen an das Finanzamt ohne Registrierung mehr möglich. Wenn das Finanzamt Steuer(vor)anmeldungen deswegen nicht bearbeiten könne, müssten die betroffenen Unternehmer mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser kann laut OFD bis zu zehn Prozent der angemeldeten Steuer betragen.

Oberfinanzdirektion Koblenz, PM vom 08.07.2013

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