Kampf gegen Steuerhinterziehung: Austausch personenbezogener Finanzdaten

Die Europäische Kommission will den obligatorischen Austausch personenbezogener Finanzdaten auf sämtliche Einkünfte ausdehnen. Nach den geltenden EU-Vorschriften muss Deutschland wie fast alle EU-Länder die Einkünfte erfassen, die Gebietsfremde auf seinem Hoheitsgebiet erzielen. Die Behörden müssen die Daten dann den EULändern übermitteln, in denen die Betreffenden wohnen, damit diese Einkünfte besteuert werden können. Der Geltungsbereich der derzeitigen Regelung erstreckt sich laut Kommission aber nicht auf alle Einkommensarten. Diese Schlupflöcher gelte es nun zu stopfen.

Aus diesem Grund soll nach dem Willen der Kommission ab 2015 auch der Austausch von Informationen über Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen, Lebensversicherungen, Renten und Pensionen sowie Immobilienbesitz vorgeschrieben sein. Die Kommission schlägt vor, durch Ausdehnung des Informationsaustausches auf Dividenden, Kapitalerträge, sonstige Finanzerträge und Kontoguthaben weitere Lücken zu schließen.

Europäische Kommission, PM vom 14.06.2013

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