E-Bilanz: Übergangsfrist endet bald

Für Wirtschaftsjahre ab dem 01.01.2013 muss die Einreichung der Jahresabschlussbilanz in elektronischer Form erfolgen. Hierauf weist die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hin. Den 1,35 Millionen betroffenen Unternehmen bleibe nur noch wenig Zeit, die notwendigen Umstellungen in Buchhaltung und IT vorzunehmen.

Die Regelung zur E-Bilanz ist Teil des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG) der Bundesregierung, das Ende 2008 verabschiedet wurde. Ziel ist, die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Steuerbehörden zu verbessern.

Die Umsetzung des Gesetzes sei bereits zweimal um je ein Jahr verschoben worden, erklärt die BStBK. Da es lange kein festes Regelwerk zur Abgabe einer Steuerbilanz gegeben habe, habe sich ein Großteil der deutschen Unternehmen bis heute nicht eingehend mit der E-Bilanz und deren Umsetzung  auseinandergesetzt. Dies müsse nun dringend geschehen, betont die BStBK.

Die allgemeine Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung habe es noch für das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2011 begann, ermöglicht, die Bilanz in Papierform einzureichen. Doch die Übergangsfrist ende nun mit dem Jahr 2012. Die Abgabe einer E-Bilanz werde für das Wirtschaftsjahr 2013 zur Pflicht.

Künftig müssten Unternehmen ihre Daten in ein elektronisches Übermittlungsformat (XBRL) übertragen und bei der Finanzverwaltung einreichen.
Die Umstellung bedürfe unter Umständen einer längeren Vorbereitungszeit, wenn die Unternehmen mehr und detailliertere Daten erarbeiten und die IT-Systeme anpassen müssen. Die BStBK empfiehlt, die Anpassung der Buchführung an die Erfordernisse der E-Bilanz bis Ende 2012 vorzunehmen, um 2013 richtig buchen zu können.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 28.08.2012

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