Kampf gegen Steuerhinterziehung: Musterabkommen mit den USA veröffentlicht

Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA wollen ihre bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter ausbauen. Wie das Bundesfinanzministerium jetzt mitteilt, haben die fünf Staaten und die USA dazu ein Musterabkommen erarbeitet, mit dem die von den USA mit dem US-amerikanischen Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (FATCA) verfolgten Ziele auf eine zwischenstaatliche Grundlage gestellt werden.

Im Gegenzug verpflichten sich die USA, den Partnerstaaten steuerlich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen. Das FATCA sieht vor, dass  Finanzinstitute, die nicht in den USA ansässig sind, den USA Informationen zu US-Kunden zur Verfügung stellen oder Quellensteuereinbehalte auf Erträge aus US-Anlagen hinnehmen müssen. Die Durchführung des Gesetzes soll nun auf eine zwischenstaatliche Grundlage gestellt werden. Das Musterabkommen soll laut Bundesfinanzministerium als Grundlage für entsprechende bilaterale Vereinbarungen dienen.

Danach verpflichten sich die fünf Staaten jeweils, von den in ihrem Gebiet ansässigen Finanzinstituten die Informationen über für US-Kunden geführte Konten zu erheben und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen. Die USA verpflichten sich im Gegenzug, dem jeweiligen Vertragspartner Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US-Finanzinstituten erheben. Außerdem verpflichten sich die USA laut Musterabkommen, alle Finanzinstitute des jeweiligen Vertragspartners von der Pflicht auszunehmen, mit der US-Steuerbehörde Vereinbarungen abschließen zu müssen, um in den USA Quellensteuereinbehalte unter FATCA zu vermeiden.

Bundesfinanzministerium, PM vom 26.07.2012

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