Immer mehr Firmen, Freiberufler, Landwirte, Bauherrengemeinschaften, Verlustzuweisungsgesellschaften und seit 2010 auch vermögende Privatpersonen müssen sich einer Betriebsprüfung unterziehen. Wie oft die Beamten kommen, hängt von Umsatz und Ertrag ab. Mittelständler müssen statistisch gesehen alle 15,2 Jahre mit einem Besuch rechnen, Großbetriebe sogar alle 4,6 Jahre. Dabei arbeiten die Finanzbeamten dank moderner Software effektiv und können mehr Fälle erledigen.
Im Jahr 2011 holten die 13.226 vorhandenen Betriebsprüfer bei ihren rund 200.000 Besuchen ein stolzes Mehrergebnis – Steuern und Nachzahlungszinsen – von 16,3 Milliarden Euro für die Staatskasse rein, was sich aus der aktuellen Statistik des Bundesfinanzministeriums vom 13. Juli 2012 für das abgelaufene Jahr 2011 ergibt. Hinzu kommen noch die Einnahmen der Lohnsteueraußenprüfung, der Umsatzsteuer-Sonderprüfung und der Steuerfahndungsdienste, die sind in diesen Mehrergebnissen nämlich nicht enthalten. In der Betriebsprüfungskartei des Fiskus sind knapp 8,6 Millionen Steuerpflichtige gespeichert, unterteilt nach Groß, Mittel, Klein- und Kleinstbetrieb. Wie bisher ergibt sich mit 77 Prozent der größte Teil der Mehrsteuern aus der Prüfung der 191.335 Großbetriebe.
Neben der Größe des Betriebes hängt die Häufigkeit einer Prüfung von Zufallsauswahl, besonderen Auffälligkeiten in der Steuererklärung und Branchenschwerpunkten ab. Waren die Beamten früher mit Akten und Bleistift ausgestattet, erscheinen sie jetzt mit Laptop. Der beinhaltet neben den im Amt gespeicherten Steuerdaten die Prüfungssoftware IDEA. Die wird von Beamten genutzt, um die Zugriffe auf die Firmen-EDV auszuwerten, abzugleichen und auf Schlüssigkeiten zu überprüfen.
Hierzu müssen die besuchten Betriebe ihre Buchhaltungsdaten am PC jederzeit verfügbar und unverzüglich lesbar machen. Die Beamten loggen sich entweder in die Software des Unternehmens ein, lassen die Daten auf den eigenen Laptop überspielen oder als CD aushändigen. Die per Klick erreichbaren Ergebnisse waren früher nur mühselig per Hand durchzuführen und auf eine Zufallsauswahl beschränkt.
Besonders kritisch wird zunehmend bei der Umsatzsteuer kontrolliert. Die Vorschriften werden laufend verschärft, um dem Missbrauch vor allem in der Bauwirtschaft und jetzt auch bei den Gebäudereinigern und Handyverkäufern Einhalt zu gebieten. Hohe Anforderungen an den Rechnungsinhalt führen bei vielen Betrieben schon aus Formalgründen zu Nachzahlungen, weil die Vorsteuer nicht erstattet wird. Durch die Pflichtangabe der Steuernummer fällt es den Prüfern jetzt leicht, sofort Kontakt mit dem Finanzamt des Ausstellers aufzunehmen.
Da fallen reihenweise schwarze Schafe auf, die zwar Rechnungen ausstellen, aber die Einnahmen verschweigen und die ausgewiesene Umsatzsteuer gar nicht abführen. Aber auch Umsatzsteuer-Sonderprüfungen drohen zusätzlich oder anderen Personenkreisen, etwa Hausbesitzern, die Räume steuerpflichtig vermieten. So führten die im Jahr 2011 insgesamt 93.144 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zu einem Mehrergebnis von fast 2 Milliarden Euro. Diese Visiten werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen.
Im Jahresdurchschnitt waren 1.937 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt, die jeweils im Durchschnitt 48 Sonderprüfungen durchführten, was für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von knapp 1 Million Euro bedeutet.