Härtere Zeiten drohen Unternehmern, die ihre regelmäßigen Steueranmeldungen, etwa bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer, nicht rechtzeitig abgeben. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie für die Finanzämter sollen künftig solche verspäteten Erklärungen sogleich an die Strafsachenstelle geleitet werden. Damit droht für viele Steuerpflichtige eine erhebliche Eskalation des Steuerverfahrens.
Dies meldet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV). Rechtsanwalt und
Steuerberater Markus Deutsch, Leiter der Öffentlichkeitsarbeit des DStV, hofft dennoch, „dass die Finanzverwaltung weiterhin in kleinen Fällen mit Augenmaß vorgeht“. Zwar habe auch bisher eine verzögerte Abgabe einer Steuererklärung
nach allgemeiner Meinung eine „Steuerhinterziehung auf Zeit“ dargestellt, erläutert der Verband. Dies gelte unverändert aber nur, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich die Zahlung durch Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Frist verzögert. In vielen Fällen beruhe aber die Verspätung auf anderen Gründen, wie Krankheit, fehlenden Unterlagen oder schlichtweg Vergessen. In diesem Sinne habe eine frühere Version der genannten Verwaltungsanweisung ausdrücklich auf die automatische Einschaltung der Straf- und Bußgeldstelle verzichtet, sofern Steueranmeldungen im Finanzamt nicht rechtzeitig eingingen.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 09.01.2012