EDITORIAL 02_2012

Liebe Leser,

kaum ein Geschäft ist für den Fiskus transparenter als der Erwerb einer Immobilie durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft: Eine Kopie des Vertrags geht nach der Beurkundung sofort ans Finanzamt, die Notare übermitteln zusätzlich alle in diesem Zusammenhang stehenden Abmachungen, etwa zu Treuhand oder Baubetreuung. Wenig bekannt ist, dass auch Bauherr und -unternehmen Kopien ihrer Vereinbarungen binnen zwei Wochen dem Finanzamt anzeigen müssen, sofern sie nicht notariell beurkundet wurden.

Erst wenn die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt ist oder das Finanzamt mitteilt, dass keine anfällt, lässt sich der Eigentümerwechsel ins Grundbuch eingetragen. Die lückenlosen Informationen zahlen sich für die Grunderwerbsteuer aus, denn das Aufkommen ist jährlich rund 50 Prozent höher als das aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer zusammen. Die Bundesländer dürfen den Tarif jetzt selbst bestimmen.

Berlin hat den Anfang gemacht und den zuvor bundeseinheitlichen
Satz von 3,5 Prozent bereits 2007 auf 4,5 Prozent angehoben. Viele
weitere klamme Bundesländer sind dem Beispiel gefolgt und verlangen
teilweise sogar 5 Prozent. Dabei handelt sich um eine reine Tariferhö-
hung zu Lasten von Hausbesitzern, da sich an Bemessungsgrundlagen
und Anwendungsregeln nichts geändert hat.

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