Im Jahr 2012 können die Finanzämter erst frühestens im März die ersten Steuerbescheide versenden. Hierauf weist die Oberfinanzdirektion
(OFD) Koblenz hin.
Grund seien gesetzliche Änderungen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen eine Frist bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung zu liefern. Daher könnten die Finanzämter in den meisten Fällen erst ab März die Einkommensteuererklärungen endgültig bearbeiten. Mit einem fertigen Steuerbescheid könne also nicht vor
Mitte März 2012 gerechnet werden, so die OFD.
Oberfinanzdirektion Koblenz, PM vom 04.01.2012