Keine Weihnachtsgeschenke vom Finanzamt

Weihnachten ist nicht nur das Fest der Liebe, es ist auch ein kirchliches Fest. Zwar soll es jetzt nicht religiös werden, jedoch ist der kirchliche Ursprung des Weihnachtsfests durchaus herauszustellen. Immerhin werden wir ja auch im TV mit zahlreichen „Reportagen“ überschüttet, in denen Leute auf der Straße nach dem Ursprung von Weihnachten gefragt werden. Eloquente Antworten wie „die Erfindung des Weihnachtsbaums“ sind oft das Resultat.

Ein Steuerpflichtiger wollte sich selbst ein Weihnachtsgeschenk machen und verlangte den Abzug der Kirchensteuer als Sonderausgabe. Soweit nichts Ungewöhnliches. Besonders an dem Fall war allerdings, dass der Steuerpflichtige keiner Religionsgemeinschaft angehörte. Dennoch sah er sich gegenüber Mitgliedern einer Kirche benachteiligt, weil diese die gezahlte (!) Kirchensteuer als Sonderausgabe steuermindernd berücksichtigen können. Auch wenn er selber tatsächlich nicht einen Cent Kirchensteuer oder vergleichbare Zahlungen entrichtet hatte, forderte er den Sonderausgabenabzug von fiktiver Kirchensteuer aus Billigkeitsgründen und prangerte in der Nichtgewährung einen Ermessensfehler des Fiskus an.

Auch wenn jedes Jahr Weihnachten ist, verwehrte das Finanzgericht (Az: 5 K 257/15) dieses Geschenk und sagte für den Kläger die Erfindung des Weihnachtsbaums ab.

In diesem Sinne: „Der Staat hat halt nichts zu verschenken…“